Infos zur Leistungsbewertung

Düppenweiler, 5.5.20

Liebe Eltern,

 

der erste Tag der Schulöffnung liegt hinter uns, die Schülerinnen und Schüler haben sich vorbildlich verhalten und wir sehen optimistisch auf die nächsten Tage. Ich möchte Ihnen nachfolgend die Vorgaben des Ministeriums bezüglich der für das Schuljahr 19/20 zu erbringenden Leistungsnachweise (GLN, KLN) und die Art der Leistungsbewertung mitteilen. Weitere Informationen für die Jahrgangsstufen erhalten Sie von den Klassenlehrkräften. Gerne können Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten oder auch Sorgen in Bezug auf die Leistungen Ihres Kindes an die Klassenlehrkräfte wenden. Sie können sich darauf verlassen, dass wir uns der besonderen Situation und der Schwierigkeiten bewusst sind, und die Leistungsbewertung diese Überlegungen berücksichtigt.

 

Es gelten folgende Eckpunkte:

Klassenstufe 4

  • Die während der Einstellung des regulären Unterrichtsbetriebes erbrachten häuslichen Leistungen werden nicht formal mit einer Note bewertet.
  • Für den Umgang mit der Leistungsbewertung bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der Schule im zweiten Halbjahr gelten daher folgende Regelungen für die 4. Klassenstufe an Grundschulen:
  • Bei den schriftlichen Fächern sind im zweiten Halbjahr maximal ein Großer Leistungsnachweis und neben der Mitarbeitsnote ein weiterer Kleiner Leistungsnachweis zu erbringen.
  • Weitere individuelle Kleine Leistungsnachweise können erbracht werden. Diese sollen nur bei einer Verbesserung der Jahreszeugnisnote berücksichtigt werden.
  • In den ersten beiden Wochen nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes in der Schule sollen keine Leistungsüberprüfungen durchgeführt werden
  • Gegenstand der Leistungsnachweise sind ausschließlich die im Präsenzunterricht in der Schule behandelten Themen und Inhalte.
  • Die Klassenlehrkräfte informieren ihre Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zeitnah über die konkrete Umsetzung der geplanten Leistungsmessung.

 

Klassenstufen 1 bis 3

Durchführung der Leistungsbewertung:

  • Die während der Einstellung des regulären Unterrichtsbetriebes erbrachten häuslichen Leistungen werden nicht formal mit einer Note bewertet.
  • An diesem Grundsatz wird auch für die verbleibende Zeit bis zu den Sommerferien festgehalten.
  • In den Klassen, in denen der Präsenzunterricht erst nach dem 11. Mai wiederaufgenommen wird oder für die kein Präsenzunterricht mehr bis zu den Sommerferien stattfinden kann, sollen keine weiteren Großen Leistungsnachweise in diesem Schuljahr mehr erbracht werden.
  • Sofern Präsenzunterricht stattfindet, sind Kleine Leistungsnachweise in individuellen Fällen auf freiwilliger Basis möglich. Diese sollen nur bei einer Verbesserung der Jahreszeugnisnote berücksichtigt werden.

 

Die Inhalte und Kompetenzen der Lehrpläne, die wegen der besonderen Bedingungen im aktuellen Schuljahr 2019/20 nicht bearbeitet werden können, werden im nächsten Schuljahr 2020/21 in einem angemessenen Zeitraum bearbeitet.

 

 

Bildung der Zeugnisnoten

Wie im Erlass zur Leistungsbewertung dargestellt, ist die Zeugnisnote das Ergebnis einer wertenden fachlich-pädagogischen Gesamtbeurteilung und kann nicht schematisch errechnet werden. Die besonderen Herausforderungen in diesem Schulhalbjahr sollen bei der Festlegung der Jahreszeugnisnoten in besonderem Maße im Sinne der einzelnen Schülerinnen und Schüler individuelle Berücksichtigung finden. Folgende Regelungen sollen bei der Festlegung der Jahreszeugnisnoten in diesem Schuljahr beachtet werden:

Bei der Bildung der Jahreszeugnisnoten

werden neben den Noten des ersten Halbjahres

alle Leistungsnachweise berücksichtigt, die während des Präsenzunterrichts in der Schule im zweiten Halbjahr bis zum 13. März und ab dem 04. Mai erbracht wurden. Dabei sollen die Leistungen des ersten und zweiten Halbjahres im Sinne einer individuellen pädagogischen Gesamtbetrachtung angemessen in die Jahreszeugnisnoten einfließen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Eva Kraus

 

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